Bitte beachten Sie, das Eingriffe in Natur und Landschaft einem Genehmigungsvorbehalt des Landkreises Schaumburg unterliegen.
Um den Belangen des Artenschutzes zu genügen ist es wichtig, das Sie vor einer geplanten Massnahme prüfen ob sich in dem Baum Lebensstätten geschützter Arten befinden, dieses könnten Höhlungen, Horste, Nistplätze, Spalten und Risse sein. Gerne unterstützen wir Sie im Zweifel im Vorfeld der Massnahme.
Bei folgenden Massnahmen ist die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde auch im Siedlungsbereich zwingend einzuholen:
- Entfernung von Gehölzen, die einen Stammumfang von 1,50 m, gemessen in 1 m Höhe vom Boden aufweisen.
- Entfernung von mehr als 2 Bäumen
Weitere Informationen, sowie das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung finden Sie auf den Seiten des Landkreises Schaumburg
Schutz von Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen (Stand 13.11.2022)
Update vom 07.03.2023, Anzahl der Bäume von 1 auf 2 geändert.