Baumschutz auf Baustellen

Das Thema Baumschutz auf Baustellen führt immer wieder zu Irritationen bei den ausführenden Gewerken.

Darum möchte ich aus einem aktuellen Anlass einmal ein paar Dinge zu diesem Thema aufgreifen, um auch Unsicherheiten im Vorfeld von Tiefbauarbeiten abzubauen.

Im urbanen Bereich kommt es durch Erdarbeiten immer wieder zu Situationen, in denen im Bereich von Bäumen Grabungen durchgeführt werden müssen.

Dieses führt in der Regel zu keinen Problemen und lässt sich schnell und baumschonend umsetzen, da hier anerkannte technische Regeln in der Praxis etabliert wurden welche auch ständig an die aktuellen Erkenntnisse angepasst werden.

Diese sind im Schwerpunkt:

Zum Hintergrund:

Bäume sind an Ihren Standort gebunden, sie verfügen überirdisch über ein Blätterdach, durch welches Sie mittels Photosynthese die für Ihre Existenz benötigten Kohlenstoffe erzeugen, die dafür benötigten Nährstoffe und das Wasser beziehen Sie über Ihr ausgedehntes Wurzelwerk, dieses stellt auch die statische Verankerung im Boden sicher.

Hier befindet sich unterirdisch ein ausgedehntes Netzwerk aus verschiedenen Wurzeln im Erdreich, während die Feinwurzeln für die Nährstoff- / Wasserversorgung zuständig sind, sorgen die Grob- und Starkwurzeln für die statische Verankerung, die Speicherung von Nährstoffen, sowie den Transport zum Stamm.

Störungen dieses Wurzelgeflechtes können nicht nur die Vitalität oder sogar die Statik und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, Sie können auch dazu führen, das der Baum sich im weiteren Verlauf seiner Entwicklung oberirdisch von ganzen Kronenteilen trennt, da diese nicht mehr ausreichend versorgt werden oder fortschreitende Fäule im Wurzelstock innerhalb der Erde unerkannt die statische Sicherheit des Baumes beeinträchtigt.

Sind die Erdarbeiten abgeschlossen, ist oft nicht mehr ersichtlich, ob und wie stark evtl. der Wurzelteller betroffen war, so das im Rahmen einer Baumkontrolle der Baum optisch vital erscheint, allerdings evtl. bereits statisch nicht mehr verkehrssicher ist, besonders schwierig ist es hier, wenn die Arbeiten im Wurzelbereich gar nicht dokumentiert sind, da evtl. Schäden erst in den Folgejahren auftreten, die Ursache schwer bis gar nicht zu ermitteln ist und so aus einem kerngesunden Baum ein Pflegefall wird, welcher nicht unerhebliche Folgekosten verursachen kann.

Gerade ältere Bäume die sich erfolgreich und lange an Ihrem Standort etabliert haben, reagieren hier sehr empfindlich.

Damit diese Gefahren vermieden werden können, gibt es u.a. die DIN 18920 (letzte Änderung 2014), basierend auf dem aktuellen Wissenstand, nennt Sie die einzelnen Gefährdungen für den Baum bei Arbeiten in seinem Umfeld und zeigt hier auch direkt Lösungsmöglichkeiten auf.

Hier möchte ich ein paar einzelne Punkte aus der DIN aufgreifen, welche den Wurzelschutz betreffen und diese dem geneigten Leser etwas näherbringen:

Baumschutz auf Baustellen:

Bereits im Vorfeld der Maßnahme ist zu prüfen, inwieweit ein evtl. vorhandener Baumbestand von den Maßnahmen betroffen ist, auch sollte hier klar definiert werden mit welchen Mitteln der Baumschutz sichergestellt wird, um zu verhindern, dass vorher verkehrssichere Bäume nach Abschluss der Maßnahme evtl. zu einem Sanierungsfall werden oder hier sogar kostenpflichtige Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden müssen.

In der Praxis hat sich hier das frühzeitige hinzuziehen eines Sachverständigenbüros für die Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumpflege bewährt.

Aber welcher Bereich muss den überhaupt geschützt werden?

Konkret ist dieses der Kronentraufbereich + 1,5 m des Baumes, bei Arten, welche eine Säulenform aufweisen ist es der Kronentraufbereich + 5 m. (Kronentraufe = Ausdehnung der Krone)

Das bedeutet, das in diesem Bereich erstmal keinerlei Bautätigkeit stattfinden darf, dieses betrifft auch und nicht nur die Lagerung von Erdaushub, Material, Betriebsmitteln, sondern auch das Befahren und den Bodenauftrag / Abtrag.

Dieser Bereich ist mit einer Umzäunung im Rahmen der Baustelleneinrichtung zu schützen.

Bodenauftrag / -versiegelung / -verdichtung verändert nicht nur den Wasserhaushalt im Boden, sondern beeinträchtigen auch die Sauerstoffverfügbarkeit, dieses wirkt sich negativ auf den Baum aus, da die betroffenen Wurzeln Ihre Funktion ggf. nicht mehr erfüllen können.

Bauabschnitte, welche mangels alternativer Möglichkeiten zwingend im so genannten Kronentraufbereich realisiert werden müssen, sind in der Vorbereitung der Baustelle zu berücksichtigten und auch entsprechend zu planen, dieses betrifft im Schwerpunkt das Herstellen von Gräben, Mulden und Baugruben, hier kann entweder wurzelschonend per Hand oder mittels saugtechnischen Verfahren gearbeitet werden, andere Verfahren sind hier nicht zulässig und auch nicht baumschonend.

Die Vorschriftenlage ist hier ziemlich eindeutig, Wurzeln mit einem Durchmesser von 2cm oder größer dürfen nicht durchtrennt werden, sind Sie freigelegt, müssen Sie gegen Austrocknung und Frost geschützt werden.

Wurzeln mit einem kleineren Durchmesser sind mit einer scharfen Säge zu durchtrennen, die Schnittstellen sind mit wachstumsfördernden Stoffen zu bestreichen.

Idealerweise wird im Vorfeld der Maßnahme mittels Wurzelsuchgrabungen geprüft, wo tatsächlich Wurzeln verlaufen und hier ein fachgerechter Wurzelvorhang angelegt.

Dieses ist nur ein kleiner Hinweis zu baumschützenden Maßnahmen auf Baustellen, weitere Themengebiete, welche im Vorfeld berücksichtigt werden müssen, sind evtl. Grundwasserabsenkungen oder auch Freistellungen von Einzelbäumen.

Gerne begleiten und dokumentieren wir die Ausführung der Baumaßnahmen hinsichtlich Einhaltung der festgelegten Maßnahmen, Bitte kontaktieren Sie hierzu ein Sachverständigenbüro, welches uns dann ggf. beauftragt, natürlich übernehmen wir auch nach Beauftragung die entsprechende Wurzelbehandlung.

Quelle: DIN 18920:2014-07 (Link zum Herausgeber)

Weitergehende Informationen gibt es in der RAS-LP4, DW-M 162, sowie der ZTV Baumpflege 2017

Anbei noch ein ganz einprägsames Merkblatt, des Zusammenschlusses der Gartenamtsleiter (GALK) www.galk.de

Plakat der GALK
Plakat der GALK als Merkblatt für den Baumschutz auf Baustellen.

Update:

Seit dem Dezember 2023 wurde die RAS-LP 4 von der R SBB angelöst

Landkreis Schaumburg Genehmigungsvorbehalt

Bitte beachten Sie, das Eingriffe in Natur und Landschaft einem Genehmigungsvorbehalt des Landkreises Schaumburg unterliegen.

Um den Belangen des Artenschutzes zu genügen ist es wichtig, das Sie vor einer geplanten Massnahme prüfen ob sich in dem Baum Lebensstätten geschützter Arten befinden, dieses könnten Höhlungen, Horste, Nistplätze, Spalten und Risse sein. Gerne unterstützen wir Sie im Zweifel im Vorfeld der Massnahme.

Bei folgenden Massnahmen ist die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde auch im Siedlungsbereich zwingend einzuholen:

  • Entfernung von Gehölzen, die einen Stammumfang von 1,50 m, gemessen in 1 m Höhe vom Boden aufweisen.
  • Entfernung von mehr als 2 Bäumen

Weitere Informationen, sowie das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung finden Sie auf den Seiten des Landkreises Schaumburg

Schutz von Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen (Stand 13.11.2022)

Update vom 07.03.2023, Anzahl der Bäume von 1 auf 2 geändert.